Das zentrale Anfrageformular
Angebot anfordern — kostenlos und unverbindlich
Das Formular auf dieser Seite fragt nach dem Objekt, nicht nach Ihnen: worum es geht, wann es losgehen soll, um was für ein Gebäude es sich handelt, wo es steht und wie man Sie erreicht. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse — eines von beidem genügt. Alles Technische ist freiwillig.
Nach dem Absenden suchen wir für Sie einen Fachbetrieb, der Ihr Gebiet bedient, und geben Ihre Angaben dorthin weiter — nur dann, wenn Sie das Kästchen dafür gesetzt haben. Die Anfrage kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
Was das Formular abfragt und wozu
Nichts davon muss exakt stimmen. Eine grobe Angabe ist besser als eine leere Zeile — den Rest ordnet der Betrieb bei der Besichtigung ein.
| Angabe | Wozu sie gebraucht wird | Pflicht |
|---|---|---|
| Worum es geht: wiederkehrende Verstopfung, Feuchtigkeit oder Geruch, Dichtheitsprüfung, bekannter Schaden, Rückstau, Wurzeln — oder noch unklar | Entscheidet, welcher Betrieb überhaupt passt. Ein Betrieb mit Linertechnik ist bei einer offenen Prüfpflichtfrage die falsche Adresse. | ja |
| Wann es losgehen soll | Diese Welt ist planbar. Ob in Wochen, in Monaten oder erst nach dem Angebotsvergleich gearbeitet wird, ist für den Betrieb die halbe Kalkulation. | ja |
| Objektart: Haus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung, Gewerbe, unbebautes Grundstück | Bestimmt, wer beteiligt ist — Eigentümer, Eigentümergemeinschaft, Verwaltung oder Betreiber. | ja |
| Postleitzahl und Ort des Objekts | Steuert, welcher Betrieb die Anfrage bekommt. Nicht Ihre eigene Anschrift, falls sie abweicht. | ja |
| Telefonnummer oder E-Mail-Adresse | Der Rückweg. Eines von beidem genügt; ohne einen davon erreicht Sie niemand. | ja |
| Welche Leitung betroffen ist: Grundleitung, Leitung auf dem Grundstück, Hausanschluss, Schacht — oder unbekannt | Entscheidet fachlich fast alles, setzt aber Wissen voraus, das niemand haben muss. Deshalb freiwillig, mit einer Antwort für das ehrliche Nichtwissen. | freiwillig |
| Ob schon ein Befund vorliegt | Wer eine Kamerabefahrung samt Bericht hat, soll nicht ein zweites Mal befahren lassen müssen, nur weil das Formular nicht danach fragt. | freiwillig |
| Ungefähre Leitungslänge in Metern | Steht im Befundbericht, wenn einer vorliegt. Fehlt die Angabe, entsteht sie beim Ortstermin — sie ist kein Hindernis für die Anfrage. | freiwillig |
Was Sie nicht wissen müssen
Diese Angaben ergeben sich erst aus der Befahrung. Sie werden deshalb nicht abgefragt, und ihr Fehlen hält keine Anfrage auf:
- Den Durchmesser der Leitung.
- Das Material — ob Steinzeug, Guss, Beton oder Kunststoff.
- Die Tiefe, in der die Leitung liegt, und ihren genauen Verlauf.
- Die Einstufung des Schadens nach einem technischen Regelwerk.
- Das Verfahren, mit dem saniert werden soll.
- Ob der Schaden vor oder hinter der Grundstücksgrenze liegt.
Befundbericht oder Video? Bitte per E-Mail
Wer schon eine Kamerabefahrung hat, besitzt die wertvollste Unterlage dieser ganzen Domain: einen Befund mit Metermaß und dazu eine Aufnahme. Ein Betrieb kann daraus fast ohne Rückfrage rechnen.
Schicken Sie Befundbericht, Protokoll oder Video an die E-Mail-Adresse, die im Seitenkopf und in der Fußzeile steht, und nennen Sie dabei Postleitzahl und Ort. Dann lassen sich die Unterlagen Ihrer Anfrage zuordnen.
Wenn Sie eine Frist einhalten müssen
Kommunale Schreiben zur Dichtheitsprüfung nennen ein Datum. Eine Anfrage über dieses Portal ist kein Fristverlängerungsantrag und keine Anzeige bei Ihrer Kommune — beides läuft zwischen Ihnen und der Behörde, die geschrieben hat.
Wenn die Frist knapp ist, sagen Sie das im Freitextfeld und holen Sie parallel selbst Angebote ein. Die Vermittlung ersetzt keinen Termin, den Sie ohnehin machen müssen.
Häufige Fragen
Ist die Anfrage wirklich kostenlos?
Die Anfrage und das Angebot sind für Sie kostenlos. Vergütet werden wir von den Betrieben, die Anfragen erhalten; am Auftragswert sind wir nicht beteiligt. Was Sie am Ende zahlen, ändert an unserer Vergütung nichts.
Muss ich wissen, was meiner Leitung fehlt?
Die Ursache müssen Sie nicht kennen. „Noch unklar“ ist im Formular eine gleichwertige Antwort — wer wüsste, was der Leitung fehlt, bräuchte keine Kamerabefahrung. Beschreiben Sie stattdessen, was Ihnen aufgefallen ist: wann es auftritt, wo, und seit wann.
Was passiert nach dem Absenden?
Vier Schritte: Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir suchen einen Fachbetrieb, der Ihr Gebiet bedient — das übernehmen wir. Der Betrieb meldet sich anschließend bei Ihnen, auf dem Weg, den Sie angegeben haben; es ruft also der Betrieb an, nicht wir. Und Sie entscheiden, ob Sie sein Angebot annehmen — aus der Anfrage entsteht kein Auftrag. Dieselben vier Schritte stehen am Formular und auf der Bestätigungsseite.
Kann ich die Einwilligung später widerrufen?
Die Einwilligung lässt sich jederzeit widerrufen, ohne Angabe von Gründen und mit Wirkung für die Zukunft. Ab dem Widerruf unterbleibt jede weitere Weitergabe. Bereits übermittelte Angaben lassen sich bei einem Betrieb nicht zurückholen — dort ist der Betrieb Ihr Ansprechpartner.
Muss ich telefonisch erreichbar sein?
Als Rückweg genügt Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, eines von beidem. Für den telefonischen Kontakt gibt es ein eigenes Kästchen, getrennt vom Häkchen für die Weitergabe. Es ist freiwillig: Wer es frei lässt, kann die Anfrage trotzdem absenden und wird dann über den anderen Weg erreicht.
Kann ich für mehrere Objekte eine Anfrage stellen?
Jedes Objekt braucht eine eigene Anfrage. Die Postleitzahl steuert, welcher Betrieb zuständig ist, und Leitungsverlauf, Zugänglichkeit und Anlass unterscheiden sich von Grundstück zu Grundstück — zwei Objekte in einer Anfrage führen zu zwei ungenauen Angeboten statt zu zwei brauchbaren.