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Kanalsanierung Fachbetriebe

Ablauf und Geschäftsmodell

So läuft die Vermittlung ab

Die Vermittlung läuft in drei Schritten: Sie schildern Ihr Anliegen, wir suchen einen passenden Fachbetrieb, der Ihr Gebiet bedient, und geben Ihre Anfrage dorthin weiter. Ob Sie den Betrieb beauftragen — oder überhaupt jemanden —, entscheiden Sie.

Diese Seite beschreibt jeden dieser Schritte, benennt die beiden Verträge, die dabei entstehen, und sagt, was wir ausdrücklich nicht zusagen. Der letzte Teil ist der wichtigere: An einer Zusage, die niemand halten kann, hat niemand etwas.

Die drei Schritte

Der Weg ist bei jedem Anlass gleich — ob wiederkehrende Verstopfung, Schreiben der Kommune oder fertiger Kamerabefund.

  1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben, worum es geht, wann es losgehen soll, um was für ein Objekt es sich handelt und wo es steht. Die Ursache müssen Sie nicht kennen: „Noch unklar“ ist eine gleichwertige Antwort und führt zur Kamerabefahrung als erstem Schritt.

  2. Wir suchen den Fachbetrieb und geben die Anfrage weiter

    Wir suchen einen Fachbetrieb, der Ihr Gebiet bedient und zu Ihrem Anlass passt, und geben Ihre Angaben dorthin weiter. Welche Firma das ist, steht beim Absenden nicht fest — Sie erfahren es, sobald sie sich bei Ihnen meldet. Ohne Ihr Häkchen geht nichts hinaus.

  3. Der Betrieb meldet sich und sieht sich die Leitung an

    Umfang, Verfahren und Kosten ergeben sich erst aus Befahrung und Befund. Sie entscheiden danach, wen Sie beauftragen; eine Pflicht dazu entsteht an keiner Stelle, und für das Angebot zahlen Sie nichts.

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Vermittlung (in diesem Portal)
Die Weitergabe einer Anfrage an einen passenden Fachbetrieb, der das angefragte Gebiet bedient und den das Portal für die anfragende Person heraussucht — gegen eine Vergütung, die die Betriebe zahlen, nicht die anfragende Person.
Vermittelt wird ein Kontakt, nicht eine Leistung. Wir kalkulieren nicht, wir führen nicht aus, wir rechnen nicht ab und wir sind an keinem Auftrag beteiligt.

Wer wofür zuständig ist

Die naheliegende Verwechslung auf einem Vermittlungsportal ist die zwischen Portal und Betrieb. Diese Tabelle trennt beide und nennt die dritte Stelle mit, die an der Grundstücksgrenze zuständig wird.

Wer wofür zuständig ist
AufgabeWer zuständig ist
Anfrage entgegennehmen und weitergebenDieses Portal
Angebot erstellen, Termin vereinbaren, Preis nennenDer Fachbetrieb
Reinigung, Kamerabefahrung, Befund und Sanierung ausführenDer Fachbetrieb
Gewährleistung für die ausgeführte ArbeitDer Fachbetrieb
Auskunft, ob für Ihr Grundstück eine Prüfung verlangt wirdKommune beziehungsweise zuständiger Netzbetreiber
Zuständigkeit für den Kanal jenseits der GrundstücksgrenzeNetzbetreiber oder Kommune, je nach örtlicher Satzung
Entscheidung, wer den Auftrag bekommtSie

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Womit dieses Portal Geld verdient

Vergütet werden wir von den Fachbetrieben, die Anfragen erhalten. Für Sie ist die Vermittlung kostenlos: Es gibt keine Vermittlungsgebühr, keinen Aufschlag auf die Rechnung des Betriebs und keine Beteiligung am Auftragswert. Was Sie am Ende zahlen, ändert an unserer Vergütung nichts.

Diese Aufteilung hat eine Folge, die man kennen sollte: Wir haben ein Interesse daran, dass Anfragen entstehen. Deshalb steht auf diesen Seiten, wo eine Anfrage nicht der richtige nächste Schritt ist — etwa wenn zuerst die Kommune zu fragen ist oder wenn ein vorliegender Befund schon reicht.

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Was nach der Weitergabe bei Ihnen liegt

Ab dem Moment, in dem ein Betrieb sich meldet, läuft alles zwischen Ihnen beiden. Diese Punkte übernimmt niemand für Sie:

  • Den Ortstermin vereinbaren und den Zugang zu Schächten und Reinigungsöffnungen ermöglichen.
  • Das Angebot Position für Position prüfen — an der Endsumme allein ist nichts zu erkennen.
  • Nachfragen, worauf sich ein Verfahrensvorschlag im Befund stützt.
  • Den Auftrag erteilen oder es lassen; beides ist folgenlos gegenüber diesem Portal.
  • Rechnungen prüfen und Mängel beim Betrieb anzeigen, nicht bei uns.

Häufige Fragen

Wie schnell meldet sich ein Betrieb?

Eine Rückmeldezeit sagen wir nicht zu. Wann ein Betrieb sich meldet, hängt an seiner Auslastung und an seinem Terminplan — dieses Portal hat darauf keinen Einfluss und würde mit einer Frist etwas versprechen, das ein anderer halten müsste. Wenn Sie einen Termin brauchen, nennen Sie ihn im Freitextfeld.

Mit wem schließe ich den Vertrag?

Den Vertrag über Reinigung, Befahrung und Sanierung schließen Sie mit dem Fachbetrieb. Mit diesem Portal entsteht allenfalls ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über die Vermittlung. Preis, Termin, Umfang, Gewährleistung und Haftung richten sich deshalb nach den Bedingungen des Betriebs.

Muss ich den Betrieb beauftragen?

Eine Beauftragung ist an keiner Stelle Pflicht. Sie können das Angebot ablehnen, einen weiteren Betrieb selbst hinzuziehen oder das Vorhaben zurückstellen. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten und gegenüber diesem Portal keine Nachteile.

Warum geht meine Anfrage an einen Betrieb und nicht an mehrere?

Weil die Arbeit, die wir Ihnen abnehmen, die Suche ist und nicht das Verteilen: herauszufinden, wer Ihr Gebiet bedient, zu Ihrem Anlass passt und tatsächlich zurückruft. Für Sie hat das einen zweiten Vorteil — ein Betrieb, der weiß, dass er die Anfrage allein bearbeitet, fährt hin und rechnet sorgfältig. Möchten Sie ein zweites Angebot, holen Sie es selbst ein: Der Befundbericht aus der ersten Befahrung gehört Ihnen und lässt sich weiterreichen.

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