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Landesrecht

Dichtheitsprüfung in Sachsen: Rechtslage und Fristen

Ob in Sachsen eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitung verlangt wird, ergibt sich aus dem Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes, aus dem Landesrecht und aus der Entwässerungssatzung Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Abwasserzweckverbands.

Bei Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen kommt eine zweite Frage hinzu, die mit dem Wasserrecht nichts zu tun hat: Wer beauftragt, wer zahlt, wer entscheidet. Diese Seite ordnet die Rechtsebenen, klärt diesen Punkt und benennt die Stellen, an denen wir eine Angabe nicht ohne Fundstelle machen.

Vier Ebenen entscheiden — nur eine davon ist für alle Länder gleich

Ob und wann die Abwasserleitung eines Grundstücks geprüft werden soll, ergibt sich nicht aus einer einzigen Vorschrift. Die Ebenen bauen aufeinander auf, und die unterste ist die, die im Alltag zählt.

Vier Ebenen entscheiden — nur eine davon ist für alle Länder gleich
EbeneWas dort geregelt wirdWo Sie es nachlesen
BundDer Rahmen: Abwasseranlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben, dazu gehört die Selbstüberwachung.Wasserhaushaltsgesetz, §§ 60 und 61
Land SachsenOb und wie das Land die Prüfung privater Abwasserleitungen ausgestaltet hat, ist hier ohne Fundstelle nicht wiedergegeben; die Bezeichnung der einschlägigen Verordnung steht als offener Punkt.Rechtsportal und Verordnungsblatt des Landes
Stadt oder GemeindeDer Anwendungsfall: ob geprüft wird, in welchem Umfang, bis wann und wem das Ergebnis vorzulegen ist.Entwässerungssatzung Ihrer Kommune
Anlass (quer zu allen drei Ebenen)Auslöser unabhängig von einer allgemeinen Frist: neu verlegte oder geänderte Leitungen, Lage in einem Wasserschutzgebiet, gewerbliches Abwasser, behördliche Aufforderung.Baugenehmigung, Schutzgebietsverordnung, Schreiben der Behörde

Die Tabelle beschreibt den Aufbau, nicht Ihren Einzelfall. Welche Zeile für Ihr Grundstück greift, sagt Ihnen die Stelle, die die Entwässerungssatzung anwendet.

Quelle: Wasserhaushaltsgesetz (WHG), §§ 60 und 61 · Stand September 2026

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Was auf Landesebene geregelt ist

Zwischen dem Bundesrahmen und der kommunalen Satzung steht die landesrechtliche Ebene. Für Sachsen geben wir sie hier nicht wieder, solange die einschlägige Vorschrift nicht mit Bezeichnung, Paragraf und Fassungsdatum belegt ist.

Für Ihr Grundstück ist die Auskunft der Stelle maßgeblich, die die Entwässerungssatzung anwendet. In Sachsen kann das ein Abwasserzweckverband sein; welcher, steht auf der Abwassergebührenrechnung.

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Wer beauftragt: Haus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung

Die Prüfung betrifft die Leitung, die Beauftragung betrifft das Eigentum. Wer wen fragen muss, hängt an der Eigentumsform — und diese Frage kostet mehr Zeit als die Prüfung selbst.

Wer beauftragt: Haus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung
ObjektWer beauftragtWas vorher zu klären ist
Einfamilienhaus, selbst genutztDie Eigentümerin oder der EigentümerNichts weiter — die Entscheidung liegt bei Ihnen allein.
Vermietetes Haus oder vermietete WohnungDie Eigentümerseite; die Mietpartei gewährt ZugangTermin und Zugang rechtzeitig ankündigen; ob und wie Kosten umgelegt werden können, ist eine mietrechtliche Frage.
Mehrfamilienhaus im AlleineigentumDie EigentümerseiteZugang zu allen Strängen und Schächten organisieren, sonst wird der Termin zweimal gebraucht.
WohnungseigentümergemeinschaftDie Gemeinschaft, vertreten durch die VerwaltungGrundleitungen zählen zum Gemeinschaftseigentum, soweit die Teilungserklärung nichts anderes bestimmt. Die Beauftragung braucht dann einen Beschluss — das gehört auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung.

Diese Übersicht ordnet die Zuständigkeit für die Beauftragung. Was im Einzelfall Gemeinschafts- und was Sondereigentum ist, steht in der Teilungserklärung; im Streit entscheidet darüber nicht dieses Portal.

Sechs Fragen, die Ihre Kommune beantworten kann

Zuständig ist die Stelle, die in Sachsen die Entwässerungssatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde anwendet — je nach Ort das Tiefbauamt, die Stadtentwässerung oder ein Abwasserzweckverband. Diese sechs Fragen bringen den Sachstand, den Sie für jede weitere Entscheidung brauchen:

  • Enthält die Entwässerungssatzung eine Regelung zur Prüfung privater Abwasserleitungen — und in welchem Paragrafen steht sie?
  • Gilt für mein Grundstück eine Frist, und woraus ergibt sie sich?
  • Liegt mein Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, und ändert das etwas am Umfang der Prüfung?
  • Welche Anforderungen werden an die Person gestellt, die prüft?
  • Wem ist das Prüfprotokoll vorzulegen, in welcher Form und bis wann?
  • Gibt es ein Programm der Stadt, des Kreises oder des Verbands, das Prüfung oder Rückstauschutz fördert?

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Häufige Fragen

Ist die Dichtheitsprüfung in Sachsen Pflicht?

Ob geprüft werden soll, entscheidet sich in Sachsen aus Landesrecht und aus der Entwässerungssatzung der Stelle, die die Entwässerung betreibt — je nach Ort ein Abwasserzweckverband. Eine Regel für alle Grundstücke im Land gibt es nicht. Auskunft gibt die Stelle, die auf Ihrer Abwassergebührenrechnung steht.

Wer beauftragt die Prüfung in einer Eigentümergemeinschaft?

Für Leitungen im Gemeinschaftseigentum beauftragt die Gemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung; dafür braucht es einen Beschluss. Grundleitungen unter dem Gebäude gehören dazu, soweit die Teilungserklärung nichts anderes bestimmt. Setzen Sie das Thema früh auf die Tagesordnung — eine Frist wartet nicht auf die nächste Versammlung.

Kann ich als Mieter eine Prüfung verlangen?

Die Beauftragung einer Prüfung ist Sache der Eigentümerseite, nicht der Mietpartei. Wer als Mieter wiederkehrende Verstopfungen, Geruch oder Feuchte feststellt, meldet das der Vermieterseite oder der Verwaltung — schriftlich und mit Datum. Was daraus folgt, ist eine mietrechtliche Frage.

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