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Landesrecht

Dichtheitsprüfung in Hessen: Rechtslage und Fristen

Ob in Hessen eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitung verlangt wird, ergibt sich aus dem Zusammenspiel dreier Ebenen: dem Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes, der landesrechtlichen Regelung zur Eigenkontrolle von Abwasseranlagen und der Entwässerungssatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Hessen führt die landesrechtliche Regelung unter dem Stichwort Eigenkontrolle — ein Begriff, der über die reine Dichtheitsfrage hinausgeht und für gewerblich genutzte Grundstücke eigene Bedeutung hat. Diese Seite ordnet die Ebenen und benennt die Stellen, an denen wir eine Angabe nicht ohne Fundstelle machen.

Vier Ebenen entscheiden — nur eine davon ist für alle Länder gleich

Ob und wann die Abwasserleitung eines Grundstücks geprüft werden soll, ergibt sich nicht aus einer einzigen Vorschrift. Die Ebenen bauen aufeinander auf, und die unterste ist die, die im Alltag zählt.

Vier Ebenen entscheiden — nur eine davon ist für alle Länder gleich
EbeneWas dort geregelt wirdWo Sie es nachlesen
BundDer Rahmen: Abwasseranlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben, dazu gehört die Selbstüberwachung.Wasserhaushaltsgesetz, §§ 60 und 61
Land HessenDie Eigenkontrolle von Abwasseranlagen ist landesrechtlich in der Eigenkontrollverordnung (EKVO) geregelt; ihr Anwendungsbereich auf private Grundstücksentwässerungsanlagen ist hier ohne Fundstelle nicht wiedergegeben.Rechtsportal und Verordnungsblatt des Landes
Stadt oder GemeindeDer Anwendungsfall: ob geprüft wird, in welchem Umfang, bis wann und wem das Ergebnis vorzulegen ist.Entwässerungssatzung Ihrer Kommune
Anlass (quer zu allen drei Ebenen)Auslöser unabhängig von einer allgemeinen Frist: neu verlegte oder geänderte Leitungen, Lage in einem Wasserschutzgebiet, gewerbliches Abwasser, behördliche Aufforderung.Baugenehmigung, Schutzgebietsverordnung, Schreiben der Behörde

Die Tabelle beschreibt den Aufbau, nicht Ihren Einzelfall. Welche Zeile für Ihr Grundstück greift, sagt Ihnen die Stelle, die die Entwässerungssatzung anwendet.

Quelle: Wasserhaushaltsgesetz (WHG), §§ 60 und 61 · Stand September 2026

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Was auf Landesebene geregelt ist

Hessen regelt die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen in einer eigenen Verordnung, bekannt als EKVO. Sie ist die Landesebene zwischen dem Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes und der kommunalen Satzung.

Für welche Anlagen sie gilt, welche Kontrollen sie vorsieht und in welchem Verhältnis sie zu den Regelungen der Entwässerungssatzung steht, geben wir hier nicht wieder, solange die Fundstelle mit Paragraf und Fassungsdatum nicht belegt ist. Für Ihr Grundstück zählt ohnehin die Auskunft der Stelle, die die Satzung anwendet.

Quelle: Eigenkontrollverordnung Hessen (EKVO) · Stand September 2026

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Der Sonderfall: gewerbliches Abwasser

Wird über die Grundstücksentwässerung Abwasser aus einem Gewerbe abgeleitet — aus einer Werkstatt, einer Gastronomieküche, einer Waschanlage oder einer Produktion —, ändert das die Anforderungen. In diesen Fällen kommen zur allgemeinen Entwässerungssatzung Regeln über Vorbehandlung, Abscheider und deren Kontrolle hinzu.

Für Sie bedeutet das zweierlei. Erstens: Die Frage nach der Prüfung ist dann nicht mit einem Blick in den Wohngebäude-Abschnitt der Satzung beantwortet. Zweitens: Ein Angebot, das nur die Leitung betrachtet, kann unvollständig sein, wenn ein Abscheider im Weg liegt — sagen Sie einem Betrieb deshalb vorab, welche Nutzung auf dem Grundstück stattfindet.

Welche Kontrollen für Ihren Betrieb vorgesehen sind, sagt Ihnen die untere Wasserbehörde oder die Stelle, die die Einleitung genehmigt hat. Diese Auskunft ist die Grundlage, bevor Sie einen Prüfauftrag vergeben.

Sechs Fragen, die Ihre Kommune beantworten kann

Zuständig ist die Stelle, die in Hessen die Entwässerungssatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde anwendet — je nach Ort das Tiefbauamt, die Stadtentwässerung oder ein Abwasserzweckverband. Diese sechs Fragen bringen den Sachstand, den Sie für jede weitere Entscheidung brauchen:

  • Enthält die Entwässerungssatzung eine Regelung zur Prüfung privater Abwasserleitungen — und in welchem Paragrafen steht sie?
  • Gilt für mein Grundstück eine Frist, und woraus ergibt sie sich?
  • Liegt mein Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, und ändert das etwas am Umfang der Prüfung?
  • Welche Anforderungen werden an die Person gestellt, die prüft?
  • Wem ist das Prüfprotokoll vorzulegen, in welcher Form und bis wann?
  • Gibt es ein Programm der Stadt, des Kreises oder des Verbands, das Prüfung oder Rückstauschutz fördert?

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Häufige Fragen

Ist die Dichtheitsprüfung in Hessen Pflicht?

Ob geprüft werden soll, entscheidet sich in Hessen aus dem Zusammenspiel von Landesrecht, kommunaler Entwässerungssatzung und der Nutzung des Grundstücks. Für gewerblich genutzte Grundstücke gelten zusätzliche Anforderungen an die Eigenkontrolle. Verbindliche Auskunft gibt die Stelle, die die Satzung anwendet, für gewerbliches Abwasser zusätzlich die untere Wasserbehörde.

Was bedeutet Eigenkontrolle?

Eigenkontrolle bezeichnet die Pflicht des Betreibers einer Abwasseranlage, deren Zustand und Betrieb selbst zu überwachen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Sie ist mehr als eine einmalige Dichtheitsprüfung und kann wiederkehrende Kontrollen umfassen. Welche davon für Ihre Anlage gelten, ergibt sich aus dem Landesrecht und aus der Genehmigung Ihrer Einleitung.

Gilt für ein Wohnhaus dasselbe wie für einen Gewerbebetrieb?

Wohnnutzung und gewerbliche Nutzung werden im Abwasserrecht unterschieden. Wo Abwasser aus einer Produktion, einer Küche oder einer Werkstatt anfällt, kommen Anforderungen an Vorbehandlung und Abscheider hinzu, die für ein reines Wohngebäude nicht gelten. Nennen Sie die Nutzung deshalb schon bei der Anfrage.

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